FAQ rund ums Wohnen
Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund ums Thema Mietwohnungen bei der Joseph-Stiftung zusammengetragen.
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Was mache ich, wenn der Rauchwarnmelder einen Signalton abgibt?
Zuerst einmal sollte unterschieden werden, ob es sich um einen (Batterie-)Warnton oder einen Alarmton handelt. Bei Rauchbildung ertönt ein sehr lauter, schriller und langanhaltender Alarmton – in diesem Fall gilt es Ihre Wohnung schnellstmöglich zu verlassen! Werden die Batterien Ihres Rauchwarnmelders schwach, ertönt in regelmäßigen, minutenlangen Abständen ein kurzer Warnton, der auch etwas leiser als der Alarmton sein kann.
Dieser Warnton wiederholt sich solange, bis die Batterie leer ist oder gewechselt wurde. Sofern ein Batteriewechsel bei Ihrem Rauchwarnmelder notwendig ist, sehen Sie bitte in Ihrer Bedienungsanleitung nach, um welchen Typ es sich handelt. Typ A und B kann von Ihnen selbst abgenommen und die Batterien erneuert werden. Der Batteriewechsel bei Typ C muss durch einen Fachmann erfolgen – hierfür kontaktieren Sie bitte die zuständige Firma FIDENTIA, deren Kontakt Sie z.B. im Kundenportal oder im Schaukasten in Ihrem Treppenhaus finden.
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Wie kann ich meine Wohnung/Garage/Stellplatz kündigen?
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und von allen im Mietvertrag namentlich genannten Personen unterschrieben werden (per Post mit Originalunterschrift). Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer mit an. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung per E-Mail nicht ausreicht!
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Wann erhalte ich nach Kündigung des Mietverhältnisses meine Kaution zurück?
Ihre Kautionsabrechnung erhalten Sie innerhalb von sechs Monaten nach ordnungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung an die Joseph-Stiftung. Sollte sich aus Ihrer letzten Betriebs- und Heizkostenabrechnung eine Nachforderung ergeben haben, so behalten wir gemäß dem Urteil des BGH vom 18.01.2006 – VIII ZR 71/05 (LG Berlin) einen angemessenen Anteil Ihrer Kaution ein. Die Verrechnung erfolgt dann im Rahmen der noch fälligen Betriebs- und Heizkostenabrechnung/-en.
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Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?
Hierfür wird zwischen zwei Arten von Mietwohnungen unterschieden:
Öffentlich geförderte Mietwohnungen MietwohnungenÖffentlich geförderte Wohnungen sind Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Deshalb sind diese günstiger als normale (frei finanzierte) Wohnungen. Diese Wohnungen werden an Personen vergeben, die Sozialleistungen beziehen (z. B. Arbeitslosengeld II) oder nur ein geringes Einkommen haben. Oft haben auch Rentner: innen und Auszubildende Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Ob Sie Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben, erfahren Sie bei Ihrer jeweiligen Stadt/Gemeinde. Um eine geförderte Wohnung anzumieten wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Dieser kann beim Wohnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde beantragt werden. Die Vergabe dieser Wohnungen läuft ausschließlich über Wohnungsvorschläge des Amtes. Sie können sich nur dann für eine dieser Wohnungen bei uns bewerben, wenn Sie den entsprechenden Wohnungsvorschlag des Amtes erhalten haben.
MietwohnungenDiese Wohnungen werden ohne Auflagen der Stadt/Gemeinde vermietet. Bewerbungen für Mietwohnungen sind ausschließlich per Online-Formular möglich. Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link und füllen alle notwendigen Daten aus: Online-Formular
Bitte senden Sie uns aus datenschutzrechtlichen Gründen vorab keine weiteren Unterlagen zu.
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Wie kann ich mich im Mieterportal anmelden?
Unser Kundenportal bietet die Möglichkeit eine Vielzahl an Anliegen selbstständig online zu erledigen. Die Registrierung funktioniert wie folgt:
Um sich zu registrieren, nutzen Sie bitte folgenden Link:
Zur Registrierung
• In der sich nun öffnenden Registrierungsmaske füllen Sie bitte alle Angaben aus.
• Das Passwort definieren Sie selbst. Es benötigt mindestens acht Zeichen mit mindestens zwei Ziffern. Achten Sie bitte auf Groß- und Kleinschreibung!
• Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie automatisch eine Information in Form einer Aktivierungsmail. Sollte dies nicht innerhalb kurzer Zeit der Fall sein, prüfen Sie bitte, ob die E-Mail in Ihrem Spam-Ordner abgelegt wurde.
• Durch Anklicken des Links in der Aktivierungsmail schließen Sie den Registrierungsvorgang endgültig ab.
• Sie erhalten eine weitere E-Mail mit dem Hinweis: Ihr Konto ist aktiviert worden.
Sofort danach können Sie alle Vorteile des Kundenportals bequem nutzen.
Sie haben aber noch kein Einladungsschreiben in unser Kundenportal erhalten? Wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer oder fordern Sie über unser Kontaktformular Ihren persönlichen Registrierungscode an.
Für mehr Informationen klicken Sie hier:
Flyer Kundenportal
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Wie gehe ich bei einem Stromausfall vor?
Bei einem Stromausfall gehen Sie bitte wie folgt vor:
Gehen Sie zum Stromkasten Ihrer Wohnung und prüfen ob der FI-Schalter (Hauptsicherung) möglicherweise herausgesprungen ist (unten liegt). Legen Sie nun alle Sicherungen nach unten sowie die FI-Sicherung wieder nach oben. Anschließend legen Sie eine Sicherung nach der anderen wieder nach oben. Löst der FI erneut aus, so befindet sich die Fehlerquelle im Raum der zuletzt umgelegten Sicherung. Welche Sicherung zu welchem Raum gehört, ist in Ihrem Sicherungskasten notiert. Anschließend gehen Sie wie folgt vor: Ziehen Sie die Stecker aller Geräte und legen die ausgelöste Sicherung des betreffenden Raumes wieder nach oben. Schließen Sie nun die Geräte nacheinander ans Stromnetz an. Löst die Sicherung erneut aus, so ist die Fehlerquelle das zuletzt angeschlossene Gerät. Bitte suchen Sie mit diesem einen Fachmann auf. Ist keine Ihrer Sicherungen herausgesprungen, so kann es sein, dass es sich um einen allgemeinen Stromausfall des Netzbetreibers handelt.
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Sind Haustiere erlaubt?
Die Haltung von Kleintieren (z. B. Meerschweinchen/Hamster/Vögel) bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Vermieters.
Die Haltung von Hunden/Katzen/Aquarien ist zustimmungspflichtig. Die hierfür benötigten Formulare finden Sie in Ihrem Kundenportal.
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Was mache ich, wenn meine Heizung nicht warm wird?
Bitte prüfen Sie zuallererst ob es sich nur um einen einzelnen oder um alle Heizkörper handelt. Sofern nur ein einzelner Heizkörper nicht mehr warm wird, messen Sie bitte die Raumtemperatur – sobald die eingestellte Temperatur erreicht ist, sperrt das Ventil automatisch ab und der Heizkörper bleibt kalt. Dass ein Heizkörper kalt bleibt, kann aber z.B. auch folgende Gründe haben:
• Die Außentemperatur ist noch zu hoch. Die Heizanlage schaltet sich erst ab einer gewissen Außentemperatur (unter 16 Grad?) ein. Sofern diese Temperaturen noch nicht beständig erreicht sind, ist die Heizungsanlage ausgeschaltet und das Beheizen der Räume nicht möglich. In der Zeit vom 01. Oktober bis 30. April ist die Heizungsanlage generell angeschaltet.
• Der Heizkörper ist verdeckt, z.B. durch Vorhänge oder Möbelstücke – so staut sich die Temperatur und das Ventil geht davon aus, dass die erwünschte Raumtemperatur bereits erreicht ist und stellt das Heizen ein.
Wird der Heizkörper z.B. nur teilweise warm, so kann es möglich sein, dass die Heizung entlüftet werden muss.
• Es ist zwischen 22 und 06 Uhr und die automatische Nachtabsenkung der Heizungsanlage greift.Sollten alle Heizkörper in Ihrer Wohnung kalt bleiben sowie alle genannten Punkte geprüft sein, fragen Sie bitte bei Ihren Nachbarn, ob diese ebenfalls Probleme mit Ihrer Heizung haben – falls ja, könnte es sein, dass es sich um einen technischen Defekt der gesamten Heizungsanlage handelt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren technischen Kundenbetreuer – den Kontakt finden Sie z.B. im Kundenportal oder im Schaukasten Ihres Treppenhauses.
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Wie lüfte ich richtig um Schimmel zu vermeiden?
• Räume ausreichend beheizen – Heizung immer auf 2 stellen, so dass die nötige Grundtemperatur dauerhaft gegeben ist
• 5-10 Minuten Stoßlüften (kein dauerhaftes Lüften durch z.B. gekippte Fenster!)
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Was mache ich, wenn das Wasser in meiner Toilette / Waschbecken / Badewanne nicht mehr richtig abläuft?
Läuft das Wasser in Ihrem Abfluss nicht mehr richtig ab, so kann es sich um eine Rohrverstopfung handeln. Diese entsteht z.B. durch falsche Nutzung, bei der Haare, Fette oder ungeeignete Materialien in die Rohre gelangen. Deshalb gilt es in erster Linie unbedingt auf die korrekte Nutzung zu achten, immer mit ausreichend Wasser zu spülen bzw. ggf. mit heißem Wasser nachzuspülen. Sollte ein Abfluss dennoch nicht mehr richtig ablaufen, versuchen Sie diesen mithilfe einer Saugglocke (Pömpel“) freizubekommen. Sofern sich hierdurch keine Besserung einstellt, kontaktieren Sie bitte Ihren technischen Kundenbetreuer, dessen Kontaktdaten Sie z.B. im Kundenportal oder im Schaukasten Ihres Treppenhauses finden.
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Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung und wen kann ich bei Fragen kontaktieren?
Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten Sie innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums (§556 BGB Absatz 3 Satz 2) – sprich, die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten Sie spätestens bis zum Jahresende 2023.
Ansprechpartner ist in erster Linie das Kundenportal bzw. Ihr kaufmännischer Kundenbetreuer. Sofern dieser Ihr Anliegen nicht klären kann, werden Sie automatisch an den richtigen Ansprechpartner der Abrechnungsfirma FIDENTIA verwiesen.
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Ist es möglich einen Untermieter/Untermieterin in meine Wohnung mit aufzunehmen?
Eine Untervermietung muss immer beim Vermieter angefragt werden – den entsprechenden Antrag finden Sie im Kundenportal. Es wird vorausgesetzt, dass durch die Untervermietung keine Überbelegung (zu viele Personen in einer zu kleinen Wohnung) entsteht. Sofern eine Untervermietung zustande kommt, wird ein Untermietzuschlag von 20,00 € monatlich fällig.
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Wie gehe ich vor, wenn mein Partner/Partnerin in meine Wohnung mit einziehen möchte?
Sofern Ihr Partner / Ihre Partnerin in Ihre Wohnung mit einziehen möchte, müssen Sie uns dies entsprechend schriftlich mitteilen (z.B. per Kundenportal). Sollten Sie eine Aufnahme in den Mietvertrag wünschen, so werden zusätzlich eine Online-Bewerbung und Unterlagen über die aktuellen Einkommensverhältnisse des mit einziehenden Partners benötigt, damit geprüft werden kann, ob die Aufnahme in den Mietvertrag möglich ist.